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Gast2666
Verpflichtet?
Hallo Ihr!
Ich hätte mal eine kurze Frage und zwar: ich habe erst vor kurzem wieder einen Unfall mit meinem Knie gehabt. Wie immer bin ich zu meiner Ärztin gegangen (Chirugie) und sie verschrieb mir eine Wärmebehandlung mit Ultraschall. Später war ich im KH zum MRT. Dabei kam raus das mein vorderes Kreuzband vernarbt und dünn wäre und mein Gelenk nicht sehr leistungsstark ist.
Nun hat sie mir Krankengymnastik verschrieben, aber ich fühle mich garnicht in der Lage zum Sport treiben, weil es einfach nur sehr schmerzt! Jetzt möchte ich mich letztendlich in die Hände eines Sportmediziners begegeben..
Die Frage lautet daher ob ich verpflichtet bin die Physiotherapie anzutreten?!
Termine sind noch nicht gemacht!
Danke schonmal!
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JotEm
So lange das kein Arbeitsunfall ist, bist Du nur Dir selbst verpflichtet. Du hast frei Wahl der Behandler und der Behandlungen.
Nur Du hast falsche Vorstellungen von Krankengymnastik!
Das ist kein "Sport treiben!"
In der Therapie wird befundet woher die Schmerzen kommen. Gibt es dafür funktionelle Ursachen, wird in der Physiotherapie versucht mit Dir zusammen diese funktionellen Ursuchen für Deine Beschwerden zu beheben.
mfg: Jochen
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Gast2666
Es war ein Arbeitsunfall, wenn man das so sehen kann!
Ich mache zur Zeit eine Ausbildung!
Ich hatte schonmal diese Krankengymnastik! Zu genüge! Aber es bringt nichts!
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APM
Hallo byrd,
Es war ein Arbeitsunfall, wenn man das so sehen kann!
Gruß von susn
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Gast2666
Grau-Weiß!
Also Arbeitsunfall!
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JotEm
Wenn das ein Arbeitsunfall war, hast Du nicht so viel Freiheiten. Versuch es doch mal mit einem Therapeutenwechsel.
Wende Dich an Deine BG und lass Dich dort beraten. Die sind dort recht offen. Sind vor allem an einer schnellen Lösung Deines Problems interessiert. Anders als bei den Krankenkassen muss die BG gegebenenfalls auch die Rente selbst zahlen und kann das nicht auf die Rentenversicherung abwälzen. Unter Umständen schicken die Dich dann in eine Spezialklinik.
Und nimm vor Allem schnell die Termine für die KG wahr. Wenn Du Dich zu spät anmeldest, oder die Behandlung zu lange unterbrichst, kann die BG hinterher sagen, dass Du selbst Schuld bist, dass das nichts geworden ist. Und schon sind sie aus den Folgezahlungen raus. Unten links auf dem DIN A 4 Verordnungszettel steht wann Du mit der Behandlung gegonnen haben musst.
mfg: Jochen
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