1. Abrechnung mit polizeiärztlichem Dienst # 1
    KaySay

    Abrechnung mit polizeiärztlichem Dienst

    Moin!

    Kann mir jemand sagen, wie ich mit dem polizeiärztlichen Dienst NRW die Physikalische Therapie (Heilmittelverordnung Nr.13) abrechnen kann?

    Danke schonmal.
    Gruß
    KaySay

  2. Abrechnung mit polizeiärztlichem Dienst # 2
    JotEm
    Zu VdeK Preisen. Bei uns in Westfalen Lippe müssen die Rezepte genehmigt werden vom Polizeiärztlichen Dienst, zumindest wenn sie nicht vom Polizeiärztlichen Dienst ausgestellt wurden.

    mfg: Jochen

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