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KaySay
Abrechnung mit polizeiärztlichem Dienst
Moin!
Kann mir jemand sagen, wie ich mit dem polizeiärztlichen Dienst NRW die Physikalische Therapie (Heilmittelverordnung Nr.13) abrechnen kann?
Danke schonmal.
Gruß
KaySay
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JotEm
Zu VdeK Preisen. Bei uns in Westfalen Lippe müssen die Rezepte genehmigt werden vom Polizeiärztlichen Dienst, zumindest wenn sie nicht vom Polizeiärztlichen Dienst ausgestellt wurden.
mfg: Jochen
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