Diese Änderung der HeilM-RL ist jetzt veröffentlicht worden – und wird nichts dazu beitragen, dass Patienten besser versorgt werden als bisher. Warum das so ist, haben die Heilmittelverbände in der Anhörung zur Änderung ausführlich begründet. Der G-BA legt ausdrücklich fest, dass die Formalien rund um den Verordnungsvordruck nach §13 Abs. 2 der Heilmittel-Richtlinie auch von Krankenhausärzten berücksichtigt werden müssen. Das werde den Verbänden nach zur Folge haben, dass es auch in Zukunft keine gültige Heilmittel-Verordnung im Entlassmanagement gibt. Das hat drei entscheidende Gründe.
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Liebe Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, ich schreibe derzeit meine Bachelorarbeit zum Thema „Autonomieerleben und Burnout bei Physiotherapeut*innen in Deutschland“ im Studiengang...